BGH 10.11.2010, VIII ZR 306/09
Zur Mietminderung bei fehlender Verbindlichkeit der im Mietvertrag angegebenen Wohnungsgröße
Eine Mietminderung wegen Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche um mehr als 10 % kommt dann nicht in Betracht, wenn die Parteien im Vertrag deutlich bestimmt haben, dass die Angabe der Quadratmeterzahl nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes dienen soll.