BGH 15.12.2010, VIII ZR 113/10:
Unterbrechung der Stromlieferung nach Zahlungsrückstand des Mieters rechtfertigt keine Mietminderung
Eine auf einen Zahlungsrückstand des Mieters einer Wohnung gegenüber dem Stromversorger beruhende Unterbrechung der Stromlieferung (Ausbau des Stromzählers) führt nicht zu einer Minderung der Miete. Dieser Mangel der Wohnung ist der Sphäre des Mieters zuzurechnen.