BGH 11.11.2010, III ZR 57/10
Umzug begründet kein vorzeitiges Kündigungsrecht hinsichtlich eines DSL-Anschlusses
Inhaber von DSL-Anschlüssen können den Vertrag mit ihren Anbietern nicht vor Ablauf der vereinbarten Frist kündigen, wenn sie an einen Ort umziehen, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind. Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können.