Die Kosten zur Einrichtung eines Telefonanschlusses hat der Mieter als Annschlussinhaber selbst zu tragen. Der Vermieter ist verpflichtet dem Mieter die Installation eines Anschlusses zu bewilligen.

Jedoch wenn bereits gelegte Kabel vorhanden sind, der Mieter aber eine schnellere Glasfaserverkabelung wünscht und auch vollständig selbst zahlen würde, braucht er hierfür die Einwilligung des Vermieters.

Zurück zur Seite ‘Mein Mietrechtlexikon’ >>