Wird ein Teppichboden mitvermietet, ist der Mieter verpflichtet ihn von Zeit zu Zeit angemessen zu reinigen.
Die Grundreinigung beim Auszug jedoch ist Sache des Vermieters, solange keine Formularklausel im Mietvertrag etwas anderes besagt. Verlangt diese jedoch die Reinigung durch einen Fachbetrieb wird sie unwirksam.