Der Vermieter darf einen geeigneten Nachmieter nicht aus nicht nachvollziehbaren Gründen ablehnen!

Lehnt es der Vermieter ab, einen geeigneten Nachmieter zu übernehmen, ist der Mieter so zu stellen, als ob das Mietverhältnis durch das Eintreten des Nachmieters beendet worden wäre.

Auch wenn sich der Vermieter ohne triftigen Grund oder ohne nähere Prüfung weigert, einen angebotenen Nachmieter zu akzeptieren, kommt der Mieter vorzeitig aus dem Zeitmietvertrag heraus. Das gleich gilt, wenn der Vermieter von vornherein nicht breit ist, vom Mieter gestellte Nachmieter zu akzeptieren, oder wenn der Vermieter erklärt, dass er den Nachmieter selbst suchen will.

  • Der Mieter muss von dem Tag an keine Miete mehr zahlen, zu dem ein dass dem Vermieter noch die Überlegungsfrist zugestanden hätte.
  • Der Mieter kann sich außerdem aus dem Mietverhältnis lösen, wenn der Vermieter die Nachmieterstellung von zusätzlichen Forderungen oder unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder wenn der Vermieter jetzt nicht mehr weitervermieten, sondern die Wohnung verkaufen will.

Der Vermieter darf von dem Nachmieter jedenfalls dann eine höhere Miete verlangen, wenn er sich das in der mit dem Mieter getroffenen Nachmietervereinbarung vorbehalten hat. Aber auch ohne ausdrückliche Vereinbarung kann der Vermieter nach Auffassung vieler Gerichte vom Nachmieter eine angemessen höhere Miete fordern, anderer Ansicht darf der Vermieter den Abschluss eines neuen Mietvertrags mit dem Nachmieter nicht dadurch vereiteln, dass er die Miete heraufsetzt, es sei denn, die restliche verlangte Miete darf aber auf keinen Fall außer Verhältnis zur bisherigen Miete stehen. Eine Erhöhung um 40% ist wesentlich zu viel.

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