In einem ungekündigten Mietverhältnis ist der Vermieter nicht berechtigt, die Trinkwasserversorgung der Mietwohnung zu unterbrechen, um Zahlungsansprüche durchzusetzen oder eine angekündigte Mietminderung abzuwenden.
Rechtsanwalt Andre Brüggemann
Ihr Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Fachanwalt für Verkehrsrecht