Eine Schwangerschaft muß dem Vermieter weder angezeigt noch mitgeteilt werden. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag wären unwirksam. Das Kind kann nach der Geburt ohne Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung aufgenommen werden. Einzige Einschränkung: Es darf nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen, diese braucht kein Vermieter hinzunehmen.
Rechtsanwalt Andre Brüggemann
Ihr Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Fachanwalt für Verkehrsrecht