Weder Krankheiten noch Gebrechen eines Mieters rechtfertigen die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses. Das gilt auch bei ansteckenden Krankheiten.
Rechtsanwalt Andre Brüggemann
Ihr Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Fachanwalt für Verkehrsrecht