Nur mit Vereinbarung
Eine Garage oder einen zum Hausgrundstück gehörenden Stellplatz darf der Mieter nur nutzen, wenn er darüber mit dem Vermieter eine Vereinbarung getroffen hat. Im Regelfall wird dazu im Mietvertrag für die Garage bzw. den Stellplatz ein zusätzlicher Mietpreis genannt. Hat der Vermieter es aber jahrelang geduldet, dass der Mieter seinen Wagen auf dem Grundstück abgestellt hat, ist auch ohne ausdrückliche Regelung im Mietvertrag von einem entsprechenden Nutzungsrecht auszugehen.