Das Gesetz hat einige wichtige Kündigungsgründe des Mieters hervorgehoben.

Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt für den Mieter z.B. vor, wenn die Benutzung der Wohnung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist.

Die Gesundheitsbeeinträchtigung muss also noch nicht eingetreten sein, aber konkret drohen; haltlose Befürchtungen können keine Kündigung rechtfertigen.

Das Kündigungsrecht besteht auch dann, wenn der Mieter die möglichen Risiken beim Abschluss des Mietvertrages kannte. Es geht auch nicht dadurch verloren, dass der Mieter längere Zeit mit der Kündigung wartet, Im Regelfall ist auch keine vorherige Abmahnung erforderlich; anders ist es nur, wenn der Mangel leicht zu beheben ist.

Gesetzliche Kündigungsfristen müssen dann nicht beachtet, ein eventuell abgeschlossener Zeitmietvertrag nicht eingehalten werden. Die schriftliche Kündigung muss den Kündigungsgrund ,,Gesundheitsgefahr’’ und alle Tatsachen nennen, aus denen sich die gesundheitsdrohenden Umstände ergeben.

Auch ein gewerblicher Zwischenmieter kann dem Hauptvermieter wegen Gesundheitsgefährdung kündigen.

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