Das sind Schornsteinfegerkosten (Kehrgebühren).
Die Kosten der Immissionsmessung gehören dagegen in die Heizkostenabrechnung. Seit einiger Zeit dürfen auch die sonstigen Schornsteinfegerkosten bei den Heizkosten abgerechnet werden. In diesem Fall dürfen die Schornsteinfegerkosten natürlich nicht mehr bei den „kalten“ Betriebskosten auftauchen.