Schönheitsreparaturen und Endrenovierungsklauseln

Neu: „Schönheitsreparaturen endlich verständlich“ im Lichte der aktuellen BGH-Rechtsprechung!  >> hier klicken….

 

Immer öfter höre ich in der rechtsanwaltlichen Beratung, dass Mieter zu mir kommen und offensichlich der Meinung sind, dass es so etwas wie Schönheitsreparaturen gar nicht mehr gibt. Ich höre dann immer: „Da hat doch der BGH nen Urteil gefällt und seitdem muss der Mieter überhaupt nicht mehr renovieren. Das ist doch alles gekippt worden. Dazu brauch ich keine Beratung.“

Mitnichten kann ich dazu nur sagen. Seien Sie bitte sehr vorsichtig mit der Behauptung, es gebe keine Schönheitsreparaturen mehr. Glauben Sie mir, es gibt nach wie vor Schönheitsreparaturen oder Schönheitsrenovierungen.

Es kommt aber IMMER auf den Einzelfall an.

Der BGH hat hier unzählige Entscheidungen gefällt, so dass es einfach unmöglich ist, hier alles aufzuzählen. Eines aber sollten Sie immer bedenken: Wie der Rechtsanwalt so schön sagt: Es kommt darauf an. Ja, denn jeder Fall ist anders und muss aus juristischer Sicht anders bewertet werden. Im Zweifel sollten Sie also immer einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht die Klauseln prüfen lassen.

Im Folgenden gebe ich einen kurzen Aufriss der BGH Rechtsprechung für

a) Klauseln in Wohnraummietverhältnissen  >> hier klicken….

b) Klauseln in gewerblichen Mietverhältnissen >> hier klicken….

c) Rechtsfolgen unwirksamer Klauseln. >> hier klicken….