Man schätzt für die Errichtung des sog. UMTS-Netzes einen Bedarf zwischen 10 000 und 40 000 Mobilfunkbasisstationen, um der starken Nachfrage nach Mobiltelefonen gerecht zu werden.
Die geeigneten und notwendigen Standorte für die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunkbasisstationen werden in großer Zahl angemietet. Grundsätzlich handelt der Vermieter im Rahmen seiner Eigentumsfreiheit, wenn er auf dem Dach eine Mobilfunkantenne errichtet.
Bei Wohnungseigentumsanlagen ist hierzu ein einstimmiger Eigentümerbeschluss erforderlich.