Im Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter die Wohnung zu Benutzung zu überlassen, der Mieter, diese Benutzung nur im vertraglich festgelegten Rahmen auszuüben und dafür einen bestimmten Preis zu zahlen.
Mietverträge können mündlich, schriftlich und in notariell beurkundeter Form abgeschlossen werden.