Muss der Mieter dulden, dass seine Wohnung an das Kabelfernsehen angeschlossen wird?
Eine Duldungspflicht besteht grundsätzlich nur dann, wenn der Kabelanschluss eine Modernisierung ist. In keinem Fall kann der Vermieter den Kabelanschluss als Reparatur deklarieren, mit der nur eine alte Gemeinschaftsantenne ersetzt werden soll.