Die Ausstattung einer Wohnung mit Rollläden (oder Jalousien) erhöht den Wohnstandard. Funktionsausfälle begründen daher einen Sachmangel, so dass dem Mieter diesbezüglich die Gewährleistungsrechte des Mietrechts gegenüber dem Vermieter geltend machen kann. Erhebliche Mängel beim Heben und Senken der Rollläden berechtigen zu einer Mietminderung von 5%.
Rechtsanwalt Andre Brüggemann
Ihr Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Fachanwalt für Verkehrsrecht