Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine „Farbwahlklausel“ im Wohnraummietvertrag unwirksam ist, wenn sie den Mieter verpflichtet, bereits während der Mietzeit für die Schönheitsreparaturen helle, deckende und neutrale Farben zu verwenden.
Rechtsanwalt Andre Brüggemann
Ihr Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Fachanwalt für Verkehrsrecht