Vermieter dürfen die Miete nicht nach Belieben erhöhen. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, in welcher Höhe und nach welchen Zeiträumen der Vermieter eine Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen darf. Eine dieser Regelungen ist die Jahressperrfrist. Diese besagt, dass der Vermieter nach einer erfolgten Mieterhöhung seinen Mieter binnen eines Jahres nicht mit einem erneuten Mieterhöhungsverlangen konfrontieren darf. Faktisch ist eine Mieterhöhung nur alle 15 Monate möglich, denn der Vermieter muss eine Mieterhöhung drei Monate, bevor sie eintreten soll, ankündigen.
Rechtsanwalt Andre Brüggemann
Ihr Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Fachanwalt für Verkehrsrecht