Das sind die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden- schäden, Kosten der Glasversicherung, der Elementarschadenversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. Rechtsschutzversicherung (LG Berlin GE 89, 43), die Hausratsversicherung oder eine Mietverlustversicherung (AG Frankfurt WuM 88, 170) gehören nicht hierher.
Rechtsanwalt Andre Brüggemann
Ihr Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Fachanwalt für Verkehrsrecht