Wenn der Mieter oder der Vermieter vom Mietvertrag zurücktritt

Wenn der Mieter oder der Vermieter vom Mietvertrag zurücktritt bevor der Mieter in der Wohnung lebt, muss er alle empfangenen Leistungen, wie beispielsweise Renovierungsarbeiten, zurückgewähren.

Wenn dem Mieter die Wohnung überlassen wurde, ist wegen den Besonderheiten keine Aufhebung möglich, wenn nur eine Seite zugestimmt hat.

Der Mietvertrag kann nur noch durch Kündigung beendet werden. Wenn in einem Mietvertrag das Rücktrittsrecht in begriffen ist, darf der Vermieter der Wohnungen es nicht nutzen. Auch hier kann nur durch rechtliche Gründe gekündigt werden.

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