Im Zuge der Mietrechtsreform hat der Gesetzgeber die Bedeutung von Mietspiegeln erheblich gestärkt und die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ab dem 1.9.2001 qualifizierte Mietspiegel erstellt werden können.

Qualifiziert sind Mietspiegel dann, wenn sie nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden sind. Auf Gemeindeebene zuständig ist der Rat der Stadt, nicht die Verwaltung (AG Dortmund WuM 2003, 35).

Zurück zur Seite ‚Mein Mietrechtlexikon‘ >>