Gesetzliche Regelungen über die Dauer der Heizperiode bestehen nicht. Es kommt in erster Linie auf die vertragliche Vereinbarung an. Bei Fehlen einer entsprechenden Vereinbarung wird als Heizperiode allgemein die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April angesehen (LG Düsseldorf BlGBW 55, 31; AG Düsseldorf ZMR 56, 332). In einigen Formularmietverträge wird die Heizperiode aber auch auf den 15. September bis 15. Mai festgelegt.
Heizperiode
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Andre Brüggemann
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Wohnungseigentumsrecht,
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