Der Hausmeister ist vom Vermieter angestellt. Er hat sich um den Zustand des Hauses und vor allem der Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftseinrichtungen zu kümmern und die hierfür erforderlichen Arbeiten zu verrichten. Typische Hausmeisteraufgaben sind: Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Schneebeseitigung, Wartungsarbeiten usw. Diese Kosten können als Betriebskosten über den Mietvertrag auf die Mieter abgewälzt werden. Soweit der Hausmeister Verwaltungsaufgaben übernimmt oder Reparaturen durchführt, darf der hierauf entfallende Kostenteil nicht als Betriebskosten abgerechnet werden.
Hausmeister
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Andre Brüggemann
Rechtsanwalt in Detmold
Fachanwalt für Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Allee 1, 32756 Detmold
Tel. 05231 306 303,
Fax 05231 87 89 834
Tel.: 0900 5 306 303*
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