Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine “Farbwahlklausel” im Wohnraummietvertrag unwirksam ist, wenn sie den Mieter verpflichtet, bereits während der Mietzeit für die Schönheitsreparaturen helle, deckende und neutrale Farben zu verwenden.
Farbwahlklausel
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Andre Brüggemann
Rechtsanwalt in Detmold
Fachanwalt für Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht,
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