Der Mieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bei Familienfeiern auf die Interessen der Nachbarn die erforderliche Rücksicht genommen wird. Insbesondere muss ab 22.00 Uhr auf die Einhaltung der Nachtruhe geachtet werden (OLG Düsseldorf WuM 96, 56). Übermäßiger Partylärm ist vertragswidrig und berechtigt den Vermieter, dem Mieter in Extremfällen nach einer erfolglosen Abmahnung fristlos zu kündigen (AG Köln WuM 87, 21; WuM 74, 150).
Familienfeiern
mein-mietrecht.de
- Home
- Mietrecht aktuell
- Mein Mietrechtslexikon
- Tipps beim Ein- und Auszug
- Minderung der Miete
- Schönheitsreparaturen Endrenovierung
- Energiepass
- Fragen und Antworten zur Kaution
- Nebenkosten Betriebskosten Ein Überblick
- Kontakt / Impressum
Andre Brüggemann
Rechtsanwalt in Detmold
Fachanwalt für Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Allee 1, 32756 Detmold
Tel. 05231 306 303,
Fax 05231 87 89 834
Tel.: 0900 5 306 303*
sofortige telefonische Rechtsberatung
(*1,99 €/ Minute aus
dem deutschen Festnetz)
Mail: info@rechtsanwalt-brueggemann.de
