Was ist, wenn ich keine Kaution leiste, obwohl dies im Mietvertrag steht?
Dann kann der Vermieter auf Zahlung der Kaution klagen. Da dies zugleich auch eine Vertragsverletzung des Mieters darstellt, kann der Vermieter den Vertrag ordentlich ( nicht fristlos !!!) kündigen. Zu beachten ist, dass der Mieter kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution hat, und zwar auch dann nicht, wenn die Wohnung z.B. mit Mängel behaftet ist. Der Mieter kann dann die Miete mindern, aber nicht die vereinbarte Kautionszahlung verweigern ( AG Bonn WM 1988, 266).
