Die Mietkaution ist ein elementarer Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter. Beim Einzug zahlt der Bewohner eine Summe in Höhe von maximal drei Nettokaltmieten, um den Eigentümer gegen das Abwohnen der Immobilie oder Zahlungsrückstände abzusichern. Bestehen beim Auszug keine Ansprüche mehr gegenüber dem Mieter, erhält er die Kaution ohne Abzüge zurück. Immer öfter entscheiden sich Mieter mit der Kautionsbürgschaft für eine Alternative zur herkömmlichen Kaution. Nützliche Fragen und Antworten zur Kaution. Wer mehr darüber erfahren will, findet im Folgenden wichtige Informationen dazu, was es mit dieser Bürgschaftsform auf sich hat.
Wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft?
Im §551 BGB ist die Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten geregelt: Die Höhe der Mietkaution darf drei Nettokaltmieten nicht überschreiten. Mieter haben die Möglichkeit, diese Summe in drei Raten an den Vermieter zu leisten. Auch die Mietkautionsbürgschaft orientiert sich an der im BGB festgelegten Summe. Nach ihr richtet sich der anteilige, jährliche Beitrag, den ein Mieter einer Versicherung bezahlt. Je höher die Mietkaution, desto höher ist also auch der jährliche Beitrag. Im Gegenzug händigt die Versicherung dem Mieter eine Bürgschaftsurkunde aus, die beim Vermieter hinterlegt wird. Wenn das Mietverhältnis beendet ist und sich bei der Wohnungsübergabe herausstellt, dass Schäden an dem Objekt entstanden sind, richtet sich der Eigentümer an die Versicherung. Diese tritt dann in den Schadensfall ein und reguliert den entstandenen Schaden.

Mieten ohne Kaution – So funktioniert die Mietkautionsbürgschaft


Quelle: https://kautionsfrei.de
Die Mietkautionsbürgschaft ist eine Versicherung!
Es ist ein Irrtum davon auszugehen, dass man mit den Beiträgen die Mietkaution abbezahlt. Das ist kein Kredit! Es handelt sich hierbei um eine klassische Versicherung, bei welcher der Nutzer jährlich einen Versicherungsbeitrag leistet, der ihm bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses nicht zurückgezahlt wird. Die Mietkautionsbürgschaft ist mit einer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung vergleichbar, bei denen Versicherungsbeiträge ja auch nicht zurückerstattet werden, da Versicherungen eben nicht „kostenlos“ sind.

Die Vorteile für den Mieter:

Mieter profitieren davon, dass sie die Kautionssumme nicht auf einmal oder in Raten bezahlen müssen. Die Mietkaution nimmt in aller Regel einen großen Posten im Umzugsbudget ein und spannt die finanzielle Situation zusätzlich an. Mit der Kautionsbürgschaft bleibt dem Mieter dies erspart und er kann das eigentlich bereits verplante Geld zum Beispiel für einen Fernseher oder ein Sofa ausgeben. Ist das Mietverhältnis beendet, die Wohnungsübergabe ohne die Feststellung von Schäden über die Bühne gegangen und sind die Betriebs- und Nebenkosten bezahlt, braucht ein Mieter sich nicht mehr mit seinem Vermieter auseinanderzusetzen, um die hinterlegte Kaution zurückzubekommen – der Eigentümer händigt ihm bei der Wohnungsübergabe einfach wieder die Bürgschaftsurkunde aus.

Die Vorteile für den Vermieter:

Mit der Hinterlegung der Bürgschaftsurkunde sparen Vermieter eine Menge Verwaltungsaufwand ein. Die Einrichtung eines gesonderten Mietkautionskontos entfällt genauso wie die Berechnungen zur Zinsertragssteuer. Darüber hinaus wird dem Eigentümer von den meisten Anbietern auch die mühsame Bonitätsprüfung abgenommen, die jeder Vermieter macht und für die er in aller Regel durchschnittlich 13 Euro pro Abfrage ausgeben muss.
Wer kann die Mietkautionsbürgschaft in Anspruch nehmen?
Für Neu- wie auch für Bestandsmieter kommt diese Bürgschaftsform infrage. Wer bereits eine Kaution hinterlegt hat, kann sich diese im Austausch mit der Bürgschaftsurkunde zurückholen. Dies gilt für Privat- und Gewerbemieter gleichermaßen.