Kann man auch mehrere Sicherheiten erbringen, wie hoch darf dann die Kaution sein?
Ja, es können auch mehrere Sicherheiten erbracht werden. Sind mehrere Sicherheiten vereinbart, dürfen diese zusammengerechnet den nach § 551 Abs. 1, 4 BGB höchstzulässigen Betrag nicht übersteigen. Das Kumulationsverbot gilt grundsätzlich (Ausnahme: BGHZ 111, 361: unaufgeforderte Verbürgung eines Dritten) auch, wenn sich der Mieter verpflichtet hat, neben einer Kaution in Höhe von drei Monatsmieten eine Bürgschaft beizubringen.
